Die Benutzung des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Den Anweisungen des Vorstandes des Vereins „RC-Racing“ sowie deren Mitglieder ist auf der Rennstrecke und im Fahrerlager unbedingt Folge zu leisten. Das Befahren der Rennstrecke ist nur mit einem in technisch einwandfreiem Zustand befindlichen Fahrzeug gestattet. Beschädigungen an der Rennstrecke oder an Einrichtungen der gesamten Anlage sind vom Verursacher wieder instand zu setzen.
Der Gastfahrer verzichtet durch diese Einverständniserklärung für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Vereinsgeländes erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Verein „RC-Racing“, dessen Mitglieder, dessen Helfer, gegen Dritte und andere Gastfahrer. Der Verein „RC-Racing“ ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder.
